folgendes Problem:

Meine Tochter ist 16 Jahre, hat ein eigenes Girokonto, war shoppen ohne vorher aus Konto zu schauen. Der Betrag sollte vom Konto abgebucht werden, was nicht gedeckt war, den nächsten Monat versuchte das Versandhaus es noch einmal, ebenfalls nicht gedeckt, dann erhielt ich ein schreiben vom Inkassounternehmen.

Ich, als Erziehungsberechtigte konnte weder eine versuchte Abbuchung feststellen, noch habe ich eine Information von der Sparkasse bekommen. Die Sparkasse teilte mir mit, sie hätten eine interne Liste bei Minderjährigen, wenn das Konto nicht gedeckt ist, wird jegliche Anfrage gestrichen...ist so etwas rechtens? Ist die Sparkasse verpflichtet bevor sie meine Adresse usw. weiter gibt, mich zu informieren? falls ja, in welchem Teil der AGB´s steht das?

Ich soll dafür sorge tragen, dass das Konto ausgeglichen wird, aber wenn ich von nichts weiß, kann ich es nicht ausgleichen....man hätte die hälfte der Forderungen sparen können!