In einem Vertrag mit einem Bauträger heißt es bei den Voraussetzungen für den Baubeginn: Notwendig ist die Vorlage einer Forderungsabtretung mit Bankbestätigung in Höhe des Kaufpreises.

Für die Errichtung eines Hauses zum Festpreis wollen wir mit einem Bauträger einen Vertrag abschließen. Obiger Punkt ist mir und auch meinem Bankberater unbekannt. Wer weiß mehr darüber? Welches Risiko gehe ich ein?