Hallo zusammen,

wir möchten demnächst in einen grundsanierten Altbau ziehen. Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben. Im Mietvertrag steht, dass kein direkter Farbauftrag auf die Wand erfolgen darf. Es muss vorher mindestens Malervlies tapeziert werden. Die Wohnung wird untapeziert mit weiß gestrichener Decke übernommen.

Wir würden gerne die grundierten Wände DIREKT weiß streichen.

Ist eine solche Klausel im Mietvertrag rechtlich durchsetzbar?