Guten Tag, ich würde gerne die Vor- & Nachteile der beiden Möglichkeiten besprechen. Es geht um zwei Grundstücke mit jeweils einem Einfamilienhaus. Die Einfahrt von der Straße muss von beiden genutzt werden. Das Grundstück , welches im hinteren Bereich sich befindet, muss sozusagen über das Grundstück "vorne" überqueren. Hierzu soll eine gemeinsame Einfahrt erstellt werden.
Ist es sinnvoller diese Einfahrt als separates "Gemeinschaftseigentum" mit einer eigenen Flurnummer zu vermessen und einzutragen ODER dass der Eigentümer des "hinteren" Grundstückes sich ein "Geh- und Wegerecht" vom Eigentümer des "vorderen" Grundstückes ausstellen lässt ?
Vielen Dank im Voraus, ich bin sehr gespannt!