Ich habe gerade meinen SGB II - Bescheid bekommen, dass ich abgelehnt wurde, da mein Vermögen die Freibeträge um 4.700 € übersteigt. Jedoch muss ich noch ein Stipendiums-Darlehen von rund 6.400 Euro zurück bezahlen. Dieses wurde mir nicht vom Vermögen abgezogen. Kann ich nun Einspruch erheben, da ich Schulden von 6.400 € besitze und somit die Grenze der Freibeträge nicht überschreite? Gruss, Marie