Generell ist es immer die beste Idee das angebotene Produkt selbst zu beschreiben.

Bei einer typischen eBay-Angebotsbeschreibung liegt aber in der Regel nicht die erforderliche Schöpfungshöhe vor, die dem "Werk" einen urheberrechtlichen Schutz verleiht.

Dadurch kann in den seltensten Fällen ein urheberrechtlicher Anspruch geltend gemacht werden.

PS: der Textverfasser wurde vermutlich informiert, weil du (inkl. Quelltext) vom Angebot ins Angebot kopiert hast. Besser ist es, den Text nach dem Kopieren in einen reinen Texteditior einzufügen und von dort dann in das Angebot einzufügen. Dadurch verhindert man das ungewollte kopieren von verstecktem HTML und ähnliches.

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hab meine auch mit spielen verkauft - 120 Euro gabs dafür vor 6 monaten... vor 3 jahren hab ich 139 bezahlt, also preisverfall is sehr moderat

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Du kannst auch einfach Pinselspitzen herunterladen (Smoke Brushes / oder Rauch-Pinsel googeln)

 

Die ziehst du dann drag & Drop ins offenen PS und schon kannst du die Pinselspitzen nutzen.

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Das wird Lustig.

 

Mit der Beschreibung und der Kategorie kann der Käufer drauf klagen ein iPhone3 8gb und ein iPhone 4 16GB zu bekommen, da die Gesamte AB viel Auslegungsspielraum lässt.

 

Das schöne daran ist, das niemand vorhersagen kann wie es ausgeht, weil die Entscheidungen dazu von einem Richter zum anderen unterschiedlich sind.

 

Die Antwort von Paula Kunze spielt dabei keine Rolle. Du hast nicht von eBay die Zusage, dass die Auktion rechtlich einwandfrei war, da dur nur von einer Sachbearbeiterin im Kundenservice die persönliche Meinung erhalten hast. Sollte das ganze vor Gericht landen kannst du mit der Mail auch nix anfangen.

 

Hoffe am besten drauf, dass dein Käufer nicht zum Anwalt geht, und wenn er es doch tut... Dann hoffe auf einen milden Richter, aber verlass dich nicht drauf.

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Du kannst dich direkt an eBay wenden. Die löschen das Angebot und schicken Dir auf Wunsch Name und Anschrift des Accountinhabers.

http://pages.ebay.de/vero/index.html

Wenn es dir das ganzer wert ist, kannst du nen Screenshot als Beweis machen, dann zu nem Anwalt gehen, der sich mit Urhebrrecht auskennt und ihn das klären lassen.

 

Sollte eBay sich weigern etwas zu unternehmen, weise dezent auf die Mitstörerhaftung bei fortbestehnder Rechteverletzung nach Kenntnisnahme hin. Vielleicht kommen die Leute im Kundendienst dann auf die Idee, dich zum VeRi Programm einzuladen, anderenfalls halt unter dem obigen Link selbst die Anmeldung ausfüllen.

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Du darfst in diesem Fall sicher als Vermittler auftreten, mussst allerdings auch für diese Vermittlungstätigkeit ein Gewerbe anmelden und deine Einnahmen mit dem Finanzamt klären.

 

Zudem sind in diesen Kategorien

A) meines wissens besondere Gebühren für die Vermittlung von Handyverträgen und

B) soviele Anbieter, dass sich das ganze nicht mal ansatzweise lohnt.

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*lol*

 

als ob die Apos nach Noten spielen würden...

 

Ich hab die aufm Konzert noch nicht mit Notenblättern gesehen, aber beim nächsten Mal frag ich xD

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ist bei uns einfacher - wir ham geschwister, die verstehen sich anders. Aber er ist auch eifersüchtig auf sie un patscht mal zu.

das ist eigentlich normal bei katzen, da sie einfach nur ihrer natur entsprechend machtkämpfe führen.

 

Wenn du dich in diese machtkämpfe einmischen magst, probiere es, eine zeit lang, jedes mal ein kräftiges und bestimmtes "NEIN ! " von dir zu geben, wenn dieses gehabe wieder losgeht.

 

Eine "harte hand" ist sinnlos, weil man den tieren Ihre instinkte nicht ausprügeln kann.

 

Spiel mit beiden oder versuche beide gleichzeitig zu beschäftigen damit sich keiner "benachteiligt fühlt"

 

 

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Günstig wäre einen Provider suchen, der dir Webspace und Domain billig anbietet - Ich zahl 2 Euro/Monat für 100MB Webspace und 2Euro/Jahr für die Domain.

 

Community Software gibts bei boonex kostenlos. Dolphin 7.0 gibts sogar in Deutsch. Das Paket ist riesig und du kannst beinahe alles aktivieren oder deaktivieren.

 

hier gibts ne englishe Demo: http://www.boonex.us/

 

Ne Deutsche Version davon kann man googeln

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ein guter Anwalt kann die Honorarforderung für die Bildnutzung herunterhandeln.

Die Anwaltskosten werden wohl trotzdem hängen bleiben (also die vom gegnerischen und vom eigenen Anwalt)

 

Sie dir mal das zum Thema Deckelung an.

 

http://www.rechtslupe.de/wirtschaftsrecht/deckelung-der-abmahnkosten-nicht-in-karlsruhe-316308

 

 

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Wie finde ich Werbeanbieter für meine Seite oder soll ich kleine Beiträge verlangen???

 

Das sollte auf affiliate-Basis sein. Dort kannst du dich anmelden und verschiedenen Werbekunden stellen Ihre Logos zur Verfügung mit Referrer-Links, die dann auf erfolgsbasis vergütet werden.

 

affilinet, zanox, adclick tradedoubler und co bieten solche partnerprogramme an. Aber versprich dir nicht zuviel davon - zuerst musst du viele interessierte visitors haben und schon das ist ein langer weg.

 

von kleinen Beträgen würd ich abraten, da kaum jemand kostenpflichtige webseiten nutzt. und du gegen bezahlung den mitgliedern / zahlenden Kunden wirklich etwas besonderes bieten musst.

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guck mal hier:

 

http://www.favicons.de/

 

ansonsten, kleines Bild erstellen, als .ico datei auf den Server laden und per CSS einbinden.

 

Aber ich denke die Webseite erklärt das mit am besten

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Person A hat nur Anspruch auf den ersteigerten Artikel - nicht auf den teureren.

 

Wenn der Verkäufer das falsch geliefert hat, muss der Verkäufer dafür sorgen, dass Person A durch die Rücksendung keine zusätzlichen Kosten entstehen - also die Versandkosten bezahlen. Und der VK muss natürlich den 25 Euro Artikel liefern, so wie es im Vertrag (eBay-Auktion) steht.

 

Also das Paket mit dem 25 Euro Artikel abschicken und das Porto für die Rücksendung des 100 Euro Artikel bezahlen.

 

Weigert sich Person A den teuren 100 Euro Artikel herauszugeben, hilft nur Polizei, Anzeige und ggf. Anwalt.

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