Generell ist es immer die beste Idee das angebotene Produkt selbst zu beschreiben.
Bei einer typischen eBay-Angebotsbeschreibung liegt aber in der Regel nicht die erforderliche Schöpfungshöhe vor, die dem "Werk" einen urheberrechtlichen Schutz verleiht.
Dadurch kann in den seltensten Fällen ein urheberrechtlicher Anspruch geltend gemacht werden.
PS: der Textverfasser wurde vermutlich informiert, weil du (inkl. Quelltext) vom Angebot ins Angebot kopiert hast. Besser ist es, den Text nach dem Kopieren in einen reinen Texteditior einzufügen und von dort dann in das Angebot einzufügen. Dadurch verhindert man das ungewollte kopieren von verstecktem HTML und ähnliches.