Hallo, wie ist es rechtlich:

Dürfen Kinderwagen oder Fahrräder wenn nicht anders geregelt, im Hausflur eines Mehrfamilienhauses abgestellt werden ?

Würde ein mit Schloss gesicherter Kinderwagen bzw. Fahrrad aus dem Flur gestohlen werden, stellt sich die Frage, ob eine Hausratversicherung den Schaden dann übernimmt wenn auch ein abschließbarer (jedoch nasser) Keller existiert.

Einige Versicherungen unterstützen einfachen Diebstahl und einige nur Einbruchsdiebstahl. Bei der Frage des "abschließbaren Gemeinschaftsraumes" ist alles sehr uneindeutig.

Ab wann steht ein abschließbarer Gemeinschaftsraum zur Verfügung ? Wenn es in der Hausordnung explizit geregelt ist oder ist ein abschließbarer Keller schon per Definition ein abschließbarer Gemeinschaftsraum ?