Hallo, erstmal zur Situation. Ich bin alleinerziehende Mutter von 3 Kindern. Mein ältester Sohn (11 Jahre alt) wohnt zur genau halben Zeit beim Vater (Hauptwohnsitz) und zur Hälfte bei mir (Zweitwohnsitz)--> Wechselmodell. Nun bin ich gezwungen Wohngeld zu beantragen. Meine Frage: Kann ich meinen Sohn als vollständiges Haushaltsmitglied mit angeben, beim Wohngeldantrag, obwohl der Vater (wir waren nicht verheiratet und haben gemeinsames Sorgerecht) keinen Unterhalt für seinen Sohn bezahlt? Wir haben nie über einen Anwalt oder per Gericht klären lassen, ob er dies eigentlich müsste. Wir haben uns gütlich geeinigt, dass er (weil er mehr verdient als ich) alle Kosten für Kleidung, Schule und Hobbys zahlt und ich weiterhin das Kindergeld beziehe. Kann es jetzt sein, dass die Wohngeldstelle verlangt, dass wir die Unterhaltspflicht prüfen lassen? Und somit unsere gütliche Einigung nicht mehr gilt? Wäre um Antworten dankbar, denn eigentlich wollen wir beide (Vater und ich) ohne Anwalt und Gericht auskommen.