ich habe mich vor kurzem als Aushilfe (Mini-Job) beworben und wurde zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Im Gespräch erfuhr ich dann, dass ich einen Hungerlohn verdienen würde. Nun habe ich gehofft, dass man mir absagt. Doch es ist anders als gehofft gekommen: Wider Erwarten habe ich eine Zusage per Anruf erhalten. Der zeitliche Abstand zwischen Vorstellungsgespräch und Zusage per Telefon beträgt gut zwei Wochen. Nun habe ich das Problem, dass ich trotz Zusage aber bei denen wg. Scheiß-Honorierung doch nicht arbeiten will. Habe denen jetzt mitgeteilt, dass ich die Aushilfstätigkeit nicht ausüben kann. Meine Begründung fiel bei denen gegenüber anders aus: Da ich bereits woanders einen Minijob habe und dieser andere Arbeitgeber mir die Aufnahme eines weiteren Mini-Jobs NICHT gewährt, bin ich nun gezwungen abzusagen.
Die Reaktion der Personalerin, die mir zugesagt hat, fiel böse aus: Ich hätte doch zwei Wochen Zeit gehabt, denen rechtzeitig abzusagen und nicht erst abwarten müssen, ob die mir zusagen. Wegen meiner Absage müssten sie sich jetzt um eine neue Aushilfe kümmern - das wird auch noch einen "bitteren Beigeschmack" haben. Jetzt wird von mir verlangt, dass ich denen in schriftlicher Form die Absage zuteil werden lasse. SOLL ICH DAS SCHRIFTLICH ABSAGE?