Hallo,

freundlich bitte ich euch um Hilfe:

Was gibt es umsatzsteuerlich zu beachten bzw. hat es in Sachen Umsatzsteuer überhaupt eine Relevanz, wenn ein Unternehmer eine Dienstleistung - als Dankeschön für eine Weiterempfehlung - auslobt.

Konkretes Beispiel: Ein Unternehmer startet ein kleines Weiterempfehlungsprogramm und bietet jedem seiner Kunden eine kostenlose Dienstleistung im Wert von ca. 250 EUR an, sobald diese einen neuen Kunden bringen.

Muss hier irgendjemand etwas versteuern? Es fließt ja kein Geld und einen direkten Leistungsaustausch gibt es auch nicht, da es drei Parteien gibt... Außerdem ist der Wert von ca. 250 EUR eher willkürlich bestimmt....

Was meint ihr?

Danke!