Ich weiß, dass es sich bei meiner Frage um komplizierte Rechtssprechung handelt. Aber es geht mir um eine erste Information, vielleicht kann ja jemand aus eigener Erfahrung berichten.

Meine Mutter hat von ihrem Ex-Schwiegervater eine Generalvollmacht (vom Notar erstellt) bekommen.

Nun möchte sie die Vollmacht zurückgeben, also ihre Bevollmächtigung widerrufen. Der Notar sagte, dass sie das nicht könnte, lediglich der Vollmachtgeber kann die Bevollmächtigung widerrufen.

Nun hat sie Angst, dass sie wegen unterlassener Hilfeleistung oder dergleichen belangt werden kann, wenn sie sich nicht um ihn kümmert.

Kennt sich jemand damit aus?

Danke vorab!