Zum 1.5.2012 wurde ein neuer Bausparvertrag über die Finanzierung einer Auslandsimmobilie mit meiner Mutter, die im August 80 Jahre wird, abgeschlossen. Ich als Tochter war damals Bürge für 60000 Euro. Dieser Vertrag wurde jetzt zuteilungsreif, mit einer verbliebenen Restschuld. Frage : Bin ich für den neu gemachten Vertrag immer noch gesamtschuldnerisch haftbar ?