Antwort
In der Gebäudereinigung gilt ein Tarifvertrag, dieser regelt auch den Urlaubsanspruch, du beginnst mit 28 Tagen, im Laufe der Betriebszugehörigkeit steigert sich dein Urlaubsanspruch bis auf 30 Tage, daran ist nichts zu rütteln, egal ob du 2 Stunden in der Woche, 20 Stunden oder 39 Stunden Vollzeit arbeitest. In der GebR gilt das Entsendegesetz, demnach darf Dir Dein Chef den Urlaub nicht verweigern ohne sich strafbar zu machen. Bei seriösen Arbeitgebern wird man Dir deshalb Deinen Urlaub auch nicht verweigern.