Hallo Community,

ich habe folgende Frage. Von einer Bekannten der Mann ist seit 4 Jahren im Pflegeheim. Er ist bettlägerig und hat zudem die höchste Pflegestufe. Er bekommt 1.700,00 € Rente die von der Frau "verwaltet" wird. Das Sozialamt muss ergänzend Leistungen nach dem SGB XII an das Pflegeheim zahlen, da Rente und Pflegegeld zusammen nicht ausreichen. Der Leistungsbescheid wird jährlich der Ehefrau zugeschickt. Darin sind beide Bedarfe der Eheleute enthalten. Der Ehefrau verblieben bislang 1.400,00 € der Rente an Unterhalt (Düsseldorfer Tabelle für einen Unterhaltsverpflichteten?). Im aktuellen Leistungsbescheid für 2010 wird der Ehefrau aber jetzt mitgeteilt, dass sie anstatt 300,00 € jetzt 600,00 € an das Pflegeheim zahlen soll.

Möchte die Behörde den Status der Ehefrau Unterhaltsrecht zum Unterhaltsberechtigten ändern? Denn dann würden ihr nur noch 1.050,00 € oder 1.100,00 € verbleiben.

Ich denke folgende Frage gilt zu klären. Welchen "Unterhaltsstatus" hat die Ehefrau?