Moin,

um einen Nebenjob im Bereich Krankentransport ausüben zu können, bräuchte ich einen Personenbeförderungsschein. Aufgrund einer angeborenen Sehschwäche habe ich jedoch nur eine Sehschärfe von ca. 0,7 auf jedem der beiden Augen (mit Brille).

Kann mir vielleicht jemand bzgl. Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung die tatsächlich geltenden Grenzwerte erklären? In 2.1.1 finden sich Werte von 0,8 auf jedem Auge sowie 1,0 beidäugig (liegt bei mir sicherlich nicht vor). In 2.2.1 dagegen werden als Werte 0,5 fürs schlechtere Auge und 0,8 beidäugig genannt (könnte bei mir an einem guten Tag vorliegen). Liegt der Unterschied einfach darin, dass die letztgenannten Werte im Zuge einer "umfangreicheren" äugenärztlichen Untersuchung einschlägig wären?

Danke...