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Antwort
Die gesetzliche Gewinnverteilung richtet sich nach dem Gesellschaftsvertrag. Wenn nichts geregelt ist, sind die Kapitalanteile maßgeblich (§ 29 Abs. 3 GmbHG).
Wichtige Besonderheit gilt bei der UG: Hier muss von dem Gewinn immer noch 25% in eine "gesetzliche Gewinnrücklage" eingestellt werden.
Um Fehler bei der Gewinnverteilung zu vermeiden, solltest du Vorlagen für den notwendigen Gesellschafterbeschluss verwenden. Für GmbH zB: Verwendung des Gewinns (GmbH) – Resolvio Vorlage, für UG mit der gesetzlichen Gewinnrücklage: Verwendung des Gewinns (UG) – Resolvio Vorlage