Hejii 😊
Ich denke das könnte in diesem Fall etwas komplizierter werden.
Bei einem Online-Interview wäre es meines Wissens nach nicht ungewöhnlich, wenn vorher entsprechende Abmachungen getroffen werden, dass evtl. (einzelne) Teile (zu Bewerbungszwecken) mitgeschnitten werden dürfen. Wurde denn eine solche Abmachung getroffen? Wenn nein, wäre bereits der Mitschnitt verboten.
Wenn eine solche Abmachung getroffen wurde, bliebe noch die Verwendung in der genannten Präsentation. Auch dies wäre ohne Zensur nur mit entsprechender Einverständnis gestattet, wobei ich hier eher weniger davon ausgehe, dass eine solche Abmachung getroffen wurde. Fraglich ist ob trotz der Zensur des Gesichtes nicht doch noch eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches vorliegt.
Hat deine Freundin den Job denn bekommen? Wenn ja, würde ich dahingehend gar nichts unternehmen (macht sich nicht so gut 😅).
Wenn nicht, KÖNNTE man mal einen Anwalt im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung dazu befragen, wobei ich ehrlich gesagt eher weniger Chancen sehe rechtlich irgendetwas zu bewirken.
Sollten noch Fragen bestehen gerne als Kommentar 👌