Hallo liebe Leser,
ich betreibe einen Online Shop für die selbst hergestellten Produkte meiner Familie, die bisher DSVGO Konform ist.
Heute erreichte uns jedoch eine E-Mail, dass dies beim Kunden nicht funktionierte, er alles dokumentierte, und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an Server wie Facebook (Meta) gesendet worden ist.
Dies ist jedoch nicht der Fall, da man erst den Cookies hätten zustimmen müssen. Er bezichtigte, er hätte diese nicht gesehen.
Ein Zitate aus dem dreiseitigen Dokument lautet "Die automatische Offenlegung meiner IP-Adresse über die von Ihnen betriebene Website gegenüber stellt eine Verarbeitung meiner personenbezogenen Google, TikTok und Meta Daten im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO dar. Dieser Verarbeitungsvorgang ist nur zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund vorliegt, vgl. Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO. Ist eine Datenverarbeitung nicht zur Bereitstellung der von mir aufgerufenen Website erforderlich (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO) und können Sie kein überwiegendes berechtigtes Interesse geltend machen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO), kommt als Rechtfertigungsgrund nur meine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO) in Betracht (vgl. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg, FAQ Cookies und Tracking durch Betreiber von Webseiten und Hersteller von Smartphone-Apps, Stand März 2022)"
Er möchte, dass wir eine Unterlassungserklärung unterzeichnen, da Wiederholungsabsicht vorliegt, indem jedoch geregelt wird, dass wir für jeden Monat Strafe zahlen müssten.
Was können wir tun?