Hallo habe folgende Frage Unser Sohn wurde wegen Körperverletzung zu 1000 Euro Geldstrafe und " Wochen Jugendarrest verurteilt. Dieses Urteil erscheint uns viel zu hoch. Unser Sohn ist auch diesbezüglich noch nie auffällig geworden. Kurze Tatbeschreibung Unser Sohn war mit zwei Freunden nach einer Party stark angetrunken. Die Freunde pöbelten das Opfer an und einer von Ihnen hatte ihm wohl auch einen Faustschlag verpasst. Unser Soh hatte dem Opfer lediglich ein Bein gestellt. Daraufhin flüchtete das Opfer.Der junge Mann hat außer ein paar blauen Flecken keine Schäden davongetragen. Eine Entschuldigung nahm er nicht an. Unser Sohn macht eine Ausbildung und soll nun zwei Wochen eingesperrt werden. Hätten wir gewusst das das Urteil so hart ausfällt hätten wir einen Anwalt eingeschaltet man sagte uns aber, da die Jungs bei der Polizei geständig waren wäre dies überflüssig ,da die Sachlage kar wäre. Kann man die Haftstrafe umgehen obwohl das Urteil gefällt ist, aber schriftlich noch nicht vorliegt. Die Einspruchsfrist ist verstrichen,der Richter sagte uns dies sei zwecklos. Zu erwähnen sei vielleicht noch das laut Richter das Strafmaß so hoch bemessen wurde, weil unser Sohn mal seinen Roller " friesiert" hat und mi 14 Jahren im Baumarkt ein Päcken Schrauben für 2,50€ mitgehen ließ ansonsten wurde er nie auffällig und lebt in geordneten Familienverhältnissen