Hallo,

angenommen, jemand verursacht einen Unfall mit dem Fahrrad. Es gibt keinen Personenschaden, aber Sachschaden am Auto. Der Fahrradfahrer ist nicht haftpflichtversichert und hat auch keine anderen Versicherungen.

Kann der Unfallverursacher verhindern, dass der Autofahrer eine überteuerte Vertragswerkstatt aufsucht? Hat er das Recht Kostenvoranschläge von anderen Werkstätten einzuholen? Und wenn ja, wie macht er dieses Recht geltend?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand eine Antwort weiß.

Vielen Dank!