Hallo,

ich befinde mich in der Fachweiterbildung zur Intenivpflege. Vor Beginn der Weiterbildung musste ich eine Verpflichtserklärung abgeben, dass ich mich einverstanden zeige den vollen Betrag der Weiterbildungskosten zu tragen wenn ich auf eigenen Wunsch oder verschulden aus dem Lehrgang austreten.Nun bin ich schwanger und werde bald ein Beschäftigungsverbot erhalten. Kann ich der theoretische Weiterbildung im Beschäftigungsverbot weiter nachgehen?Wenn nicht kann ich die Weiterbildung zum nächstmöglichen Kurs wieder aufnehmen oder gilt eine Beschäftigungsverbot als Lehrgangsabbruch? Müsste ich dann die bereits entstanden Kosten zurückzahlen?Ich hoffe auf ihre Antwort und bedanke mich sehr