Ich hatte vor paar wochen eine umzugsanfrage an meinen jetztigen jobcenter geschickt(will in ein anderes bundesland ziehen) heute hab ich bekommen folgendes und weiß leider nicht genau was die damit meinen :
Gem#ß §22/4 SGB2 soll vor abschluss eines vertrages über eine neue unterkunft die leitungsberechtigste person m, die zusicherung des für die neue unterkunft örtlich zuständigen kommunalen trägers zur berückschitigung der aufwendungen für die neue unterkunft einholen, der kommunale träger ist zur zuversicherung verpflichtet, wenn die aufwendungen für die neue unterkunft angemessen sind :
Sprich ich wohne zurzeit in berlin und will nach brandenburg ziehen,(jobcenter bad freienwalde zuständig), müsste ich dann extra nach bad freienwalde fahren und wieder einen neuen antrag ausflüllen und dort abgeben??? oder muss ich lediglich nur nach einer bestätigung fragen ob ich nach brandenburg ziehen darf?