Reisekosten - darf der Arbeitgeber Arbeitsweg abziehen
Mein Arbeitgeber hat die Reisekosten-Regelung geändert.
Kurz zur Lage:
Ich bin derzeit beim Kunden eingesetzt. Mein Wohnort liegt zwischen Arbeitsstätte und Kunden, so dass ich direkt zum Kunden fahre.
Entfernungen:
Wohnort-Arbeitsstätte: 35 KM
Arbeitsstätte-Kunde: 100 KM
Wohnort-Kunde: 90 KM
Bisherige Regelung:
Mein Arbeitgeber erstattet mir die tatsächlich gefahren KM a 0,30€, also täglich zweimal 90 KM = 180 KM
Neue Regelung: Mein Arbeitgeber will von den tatsächlich gefahren KM die Entfernung Wohnort-Arbeitsstätte (2mal, also für Hin- und Rückfahrt) abziehen und nur die übrig gebliebenen KM erstatten. Folglich (90-35)*2 = 110 KM
Ist das rechtens? Ist das auch in anderen Unternehmen üblich?
Arbeitsrecht