Unsere Wasserzähler, die sich im Keller befinden, wurden ausgetauscht, ohne daß wir oder die Hausverwaltung informiert wurden. Auf Nachfrage hieß es, der Laptop des Installateurs sei defekt gewesen so daß der alte Zählerstand und der vom neuen Wasserzähler nicht abgelesen werden kann. Nach nochmaligem Nachfragen wurden uns von Techem Zählerstände präsentiert, die zwar realistisch sein könnten, aber nicht nachprüfbar sind. Muß der Austausch der Wasserzähler nicht protokolliert werden mit Unterschrift von der austauschenden Firma und dem betroffenen Mieter bzw. der Hausverwaltung?

Ergänzung: Wir haben auf unserer Betriebskostenabrechnung von 2008 eine Wasserabrechnung, die auf den alten Zählerwerten beruhte (teils Ablesung, teils Hochrechnung/Schätzung)! Diese Zähler wurden angeblich Mitte 2008 ausgetauscht, d.h. im Grunde fußt die Abrechnung für ein 5 Monate im Jahr 2008 auf nicht-existenten Zählern! Erst nach dreimaligem brieflichen Nachhaken ist man dann mit konkreten Zahlen herausgerückt (Zählerstand alt bzw. neuer Zählerstand bei Einbau, der ungefähr bei 0,00 lag ).