Antwort
Nur wenn der Täter mit der Dna in der Datenbank hinterlegt worden ist und nicht mal dann unbedingt. Gibt viele Frauen die sich absichtlich Dna eines vermeintlichen Täters aneignen und diese für so etwas nutzen. Das weiß die Staatsanwaltschaft und prüfen solche Fälle gut. Tragödien wie Kachelmanns dürfen sich schließlich nicht wiederholen