Hallo, unser Nachbar hat einen über 2 Meter breiten, asphaltierten Weg vom Wendehammer zu seinem Grundstück. Wir liegen mit unserem Grundstück seitlich davor. Der Nachbar fuhr früher immer über diesen Weg an unserer Hofeinfahrt vorbei. Vor ein paar Jahren hat der Nachbar eine Trockenmauer an der Wegseite und ein großes Tor zu unserer Seite gebaut. Er muss also jetzt über unsere Einfahrt fahren, um auf seinen Hof zu kommen. Direkt längs an der Grenze zu unserer Einfahrt steht seine Garage mit Stellplatz davor. Um dahin zu kommen, muss er quer über unsere Einfahrt fahren. Dabei sind schon einige Meter Grenzmarkierung plattgefahren. Mit einem Rückbau von Tor und ca. 10 Meter Trockenmauer könnte er wieder zu seinem Grundstück kommen. Dürfen wir ihm die weitere Überfahrt unseres Grundstücks verbieten? Gespräche mit ihm sind mittlerweile sinnlos geworden. Wenn, würden wir gerne auf unserer Seite entlang der Grenze zum Stellplatz 5 Pfosten aufstellen, die ihm die Grenze zeigen.