Nach einem Unfall ist mir leider der Daumen etwas unbeweglich geblieben und über den Arzt (von der Versicherung, also deren Gutachter) wurde eine Invalidität von 20% am Daumen festgestellt. In der Gliedertaxe hat der Daumen 20%, der Arm 30%. Jetzt will mir die österreichische Unfallversicherung das (sagen wir mal) "Schmerzensgeld" etwas herabstreichen was mich sehr stutzig macht: von den 100% (Beispielsweise 100.000 Euro) werden für den Arm 30% angenommen (bleiben 30.000 Euro). Von diesen 30% werden dann für den Daumen 20% angenommen (bleiben 6.000 Euro). Und von diesen 20% werden für den Daumen dann noch einmal 20% angenommen (bleiben 1.200 Euro). Kann es denn wirklich sein dass diese Rechnung so gemacht werden kann und auch rechtens ist? Ich komm mir dabei recht verarscht vor... Wäre eine Anfechtung mittels Rechtsanwalt sinnvoll?