Antwort
Wenn eine weibliche natürliche Person jemanden einstellt, ist sie Arbeitgeberin. Alle andere Formen von Arbeitgebern sind ohne "-IN" zu benutzen. Man muss an der Stelle Genus und Sexus nicht verwechseln. Z.B. wären Mädchen oder Fräulein trotz neutrales Genus auch Arbeitgeberinen.