Antwort
Der Arme, unter uns gesagt-da hilft nur eigeninitiative. das heißt, dass ihr zeugen bracht. Beschwer dich schriftlich-damit alle nachvollzogen werden kann. dann kannst du dich an die Schulbehörde wenden. 1. schriftlich beschweren dann Beweise suchen (Handyvideos, zeugen) dann Schulbehörde.