Kann schon sein.

Alle benutzten Komponenten einer Fahrradbeleuchtung müssen das deutsche Prüfzeichen tragen. Einfach mal irgendwas ans Rad basteln ist halt nicht.

Diese Zulassung für Lichttechnsiche Einrichtungen, wie das Ding im Amtsdeutsch heißt,wird vom Kraftfahrt-Bundesamt vergeben und ist erkennbar an einer Zulassungsnummer mit einer Wellenlinie, dem Großbuchstaben K und einer Nummer.

Schau zunächst mal nach, ob die Lampe das hat.

Zudem muss die Beleuchtungsstärke eines Frontscheinwerfers im Kernausleuchtungsbereich in 10 Metern Entfernung mindestens 10 Lux betragen - die 10-Lux-Regelung.

Ist das nicht gegeben, so ist das, als wenn gar keine Beleuchtung dran wäre.

Und ist keine dran, kostet das 20 Flocken.

Also ganz normal, wenn die Funzel zu schwach war oder nicht zugelassen, ist man der Mops.

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