Hallo folgender Sachverhalt (meinen Verlobten betrifft es)

Kind lebt seit 1.9.2015 bei der Mutter

Diese sicherte bei Gericht zu die Kosten für das Essensgeld zu zahlen, auch für August. Erhielt dafür das Kindergeld für August. Ausserdem wollte sie die veränderungsmitteilung übernehmen.

Ist im August 2015 eingeschult worden

Den Vertrag für die Ganztagsbetreuung hat nur der Vater unterschrieben.

Mutter hat alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bezieht Hartz IV

Im Dez. Bekam er Mahnung von der OGS für August 2015(45€)

September (45€)

Oktober (16,70€)

November (16,70€)

Vater teilte schriftlich mit, das er nicht zahlungsfähig ist, das kind ja bei der Mutter lebt, er unterhalt zahlt.

Im januar noch ne mahnung  (dezember -45€

Er hat daraufhin fristlos gekündigt.

(In dem vertrag steht auch das bei 2x nicht zahlen fristlos gekündigt würde)

Und am telefon bekommt er die aussage, die mutter möchte irgendwann wieder arbeiten und sei dadurch auf den platz angewiesen. Zahlen möchte siw nicht.

Ausserdem (aussage der mitarbeiterin)

Könne müsse er bezahlen da er allein unterschrieben hat.

Könne aber nicht kündigen weil das kind  bei der mutter lebt.

Wie kann das denn sein??