Hallo... Habe im August ein Brief vom Amtsgericht bekommen mit folgenden inhalt: Beschluss: die Freiheitsstrafe aus dem Urteil des Amtsgericht ... vom 11.11.2008 wird nach Ablauf der Bewährungszeit gemäß §56g StGB erlassen. Heist das das die Bewährung vorbei ist..??? ich habe nämlich kein bewährungs Helfer gehabt und weiss nicht genau wielange die ging....

würde mich über eine antwort freuen...