Habe eine Frage zu gesetzlichen Betreuern und zwar liegt ein Verwandter von mir nach einem Schlaganfall (Stammhirnblutung) im Koma und ich wurde gefragt ob ich als Betreuerin ihn vertreten will. Da geht es um Fragen nach Reanimation oder die Erlaubnis für eine Gehirn-OP, Luftröhrenschnitt etc.

Solche Entscheidungen möchte ich allerdings nicht treffen und deswegen soll das ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestimmt machen.

Meine Frage wäre nun, um was kümmert der sich dann genau? Nur um den klinischen Teil oder auch um eventuell notwendige Pflege danach?

Ich möchte mich nämlich nicht komplett raushalten, ich will nur keine Entscheidungen treffen die eventuell über Leben und Tod entscheiden.