Ich erwarte Besuch eines Mitarbeiters meines Bezirksschornsteinfegers. Da er auf mich nicht gut zu sprechen ist, erwartet er vor Ausführung der Arbeiten durch seinen Gehilfen Vorkasse. Ich gehe davon aus, daß sein Mitarbeiter keine Maske tragen wird, wenn er mein Grundstück betritt. Habe ich das Recht, ihm diesen Zutritt zu verweigern, wenn er keine OP/FFP2-Maske trägt ?

Danke.