Mietminderung wegen baulicher Maßnahmen und Balkonsanierung.

Bei uns steht seit Montag 20.06. ein Gerüst vor dem Balkon, weil unser Vermieter die kompletten Balkone an seinem Haus neu machen will.

Da ich zur Nutzung nur meinen Balkon zur Verfügung habe und durch das Gerüst die Sicht und auch die Nutzung des Balkons ja weitestgehend nicht gegeben sind, wollte ich jetzt eine Mietminderung veranlassen. Ist dies rechtens und in welcher Höhe? Noch eine Frage ist das dann von der Kalt- oder Warmmiete zu berechnen.

Im voraus vielen Dank