Die oben genannen Antworten sind leider falsch. Mit den Ortsteilen verhält es sich folgendermaßen:

Ortsteile werden in der Regel nicht mehr mitgeschrieben, das ist durch die fünfstelligen Postleitzahlen überflüssig geworden. Es gibt aber einige wenige Ausnahmen. Die Post schreibt dazu in ihrer Broschüre "Automatisierungsfähige Briefsendungen" Folgendes: "Ortsteilangaben falls gewünscht bzw. erforderlich, wenn beispielsweise im Zuge einer Gebietsreform diese Angabe der besseren Zuordnung von gleichnamigen Straßenbezeichnungen mit derselben Postleitzahl zum richtigen Zustellbezirk dient, gehören vor die Zustell- oder Abholangaben." Also kommen die Ortsteile, wenn sie überhaupt benötigt werden, vor die Straße oder das Postfach. Gleiches legt für diese Ausnahmefälle übrigens auch die DIN 5008 fest. Die Post nennt folgendes Beispiel (Beuel ist der Ortsteil):

Franz Fröhlich AG Einkauf, Marc Dold Beuel Hermannstraße 64 53225 Bonn

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