Hallo, wir sind Pächter in einer Kleingartenanlage. Der Weg zu unserem Grundstück ist max.1Meter breit. Nun zu meiner Frage. Ist es erlaubt die Wege in einer Kleingartenanlage mit dem Fahrrad zu befahren? In den Verwaltungsvorschriften für Kleingärten (in Berlin) heißt es dazu unter anderem-" Das Befahren der Wege sowie das Abstellen und parken von Kraftfahrzeugen....... ist unzulässig." Es nervt nämlich ungemein, wenn Gartenfreunde mit Fahrrad und Anhänger über den Weg donnern. Dann ist man jedes mal aus den schönsten Träumen aufgeschreckt. Und gefährlich ist es ohnehin, denn die Wege sind eng und verwinkelt. Ich kann nicht verstehen, warum es hier keine einschränkende generelle Reglung gibt. In unserem Vorstand hat die Radfahr-Lobby die Oberhand. Da gibt es auf Anfragen nur ausweichende Antworten. Vielleicht kann uns jemand in dieser Frage weiter helfen. Es muss ja nicht immer gleich das Verwaltungsgericht sein. Vielen Dank schon im Voraus für die hilfreichen Antworten!