Nein, tut er nicht. Die Einlage erhöht das variable Kapital des Gesellschafters.
Was wurde denn alles gemacht?
Für eine Einkommensteuererklärung (Antragsveranlagung) wirst Du wohl kaum soviel gezahlt haben.
Du musst nicht, Du darfst nicht einmal, da die Maschine ab dem 02.03.GJ nicht mehr zum Betriebsvermögen gehört.
Was willst Du wissen?
Was ist das für eine Fragestellung?
Als Erstes meldest Du ein Gewerbe bei Deiner zuständigen Gemeinde/Stadt an. Dann solltest Du einen Steuerberater aufsuchen, zumindestens für ein Existenzgründungsgespräch.
gutefrage.net konnte helfen ;-)
Soll das Beihilfe zur ungerechtfertigten Steuerverkürzung werden?
Es gibt doch einen Grund, warum Du jemanden zum Essen einlädst. Entweder ist das dann betrieblich bedingt oder es sind Kosten der privaten Lebensführung...
Deine Freundin scheint ziemlich krank zu sein...
Und der Typ ist ja wohl das größte A....loch.
Ist das eine Zeitarbeitsfirma?
Woher weißt Du das alles? Hast Du in der Lohnabteilung oder Buchhaltung gearbeitet?
Ich würde erstmal nicht weiterarbeiten...
Alles andere wurde hier schon geschrieben..
Bist Du in der Zeitarbeit tätig?
Auf einer Baustelle oder Gaststätte wird das schon schwieriger, wegen der Pflicht der sofortigen Anmeldung. Da wirst Du Probleme haben, daß Dich einer beschäftigt. Aber auf Bauernhöfen etc. kannst Du ohne weiters als Gegenleistung für Deine Arbeit Kost und Logis annehmen... Da kräht kein Hahn nach.
Viel Spaß auf Deiner Tour...
Ja es gibt verschiedende Ermäßigungen, kann man ganz leicht googlen...
Aber mal ehrlich -bitte nicht böse sein- bei der Erkrankung hätte ich andere Sorgen...
nö, dem finanzamt ist die schufa egal....
aber scheiß bank, die dir deshalb den dispo streichen...
Die anderen haben das ja schon beantwortet. Bleibt nur der Hinweis auf die Umsatzsteuer: bei einem Umsatz über 17.500 € (siehe Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG.) fällt auch Umsatzsteuer an. Allerdings hier die Umsätze mit 7% Umsatzsteuer und die Einkäufe je nach dem mit 7/19% Vorsteuer....
Wie FlyingCarpet schon schreibt, sollte ein Beratungsgespräch mit einem Steuerberater geführt werden...
ähm, diese Rubrik hier >Buchhaltung< bezieht sich auf Rechnungswesen...
Poste das am besten noch woanders, wenn Du weiterführende Hilfe benötigst...
Nur als kleiner Tipp, LG Pollo
das willst du doch hier nicht ernsthaft beantwortet haben, oder???
sprengt ja wohl den rahmen...
willst Du eine Gewinnermiitlung gem. § 4 Abs. 3 EStG oder einen Betriebsvermögensvergleich erstellen? denn die brauchst du ja wohl um deine steuererklärungen auszufüllen....
Hallo Klaus,
ich gehe mal davon aus, daß den Grundfreibetrag in der Einkommensteuerveranlagung in Höhe von 8.004 € meinst.
Du hast nun 2 Einkunftsarten:
Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (Gehalt)
Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Freiberufler)
Die beiden Einkunftsarten werden addiert und ergeben die Summe der Einkünfte. Nach Abzug etwaiger Freibeträge (Altersentlastungsbetrag oder Entlastungsbetrag für Alleinerziehende) ergibt sich der Gesamtbetrag der Einkünfte. Hiervon werden noch Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen, Kirchensteuer, Spenden etc) oder außergewöhnliche Belastungen, Behindertenpauschbetrag etc abgezogen, dann hast Du das Einkommen. Hier wiederum geht eventuell noch ein Härteausgleich oder Freibeträge für Kinder ab und dann hast Du das zu versteuernde Einkommen.
Mit diesem zu versteuernden Einkommen geht man in die Versteuerung, also dieser Betrag wird herangezogen bei der Grundtabelle (hier der Grundfreibetrag rd. 8 T€) für Ledige oder in die Splittingtabelle (hier Grundfreibetrag rd. 16 T€).
Ich hoffe das ist so plausibel für Dich.
Herzlichen Glückwunsch...
Du bist jetzt Selbständig.... (wieso hast Du das nicht als Minijob laufen lassen???)
Geh zu Deinem Sachbearbeiter beim Jobcenter und bespreche das mit dem, bevor das Kind was schon im Brunnen gefallen ist, untergeht...
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, je nachdem was Du mit dem Bearbeiter besprichst/abmachst, meldest Du Dich wieder hier...