Liebe Community, aus reinem Interesse würde ich gerne Wissen, wie lange es einem Lehrer bzw. der Schule gestattet ist, einen Gegenstand, z.B. Handy oder MP3-Player, einzubehalten. Es geht um Hamburg! Auszug aus dem Hamburger Schulgesetz: "Erziehungsmaßnahmen dienen der pädagogischen Einwirkung auf einzelne Schülerinnen und Schüler. Erziehungsmaßnahmen sind insbesondere: [...] Wegnahme von Gegenständen." (§49 Absatz 2) Dieses Gesetzt ermächtigt Lehrer eindeutig generell die Wegnahme, jedoch ist kein Zeitraum definiert. Danke! :)