Geht einwandfrei. Du solltest aber abschmecken, denn Ahornsirup süsst stärker als Rübensirup. Der Geschmack ist allerdings feiner.
Beinahe hätte ich geschrieben, bei Deinem Namen kann man das verstehen. Aber allein die Vorstellung, beim Beantragen eines PA einen falschen Namen angeben zu können, ist doch etwas seltsam. Noch nie etwas von einer Geburtsurkunde gehört? Namensänderungen sind im § 12 BGB geregelt und nicht so einfach und ziemlich teuer. Frage doch einfach mal bei Deinem Standesamt nach. Wenn Du Künstler bist, ist es etwas einfacher. Aber Lebenskünstler reicht nicht aus.
Bei Deinem Alter wäre alkoholfreier das Gesündeste, denn normalen Glühwein erst ab 16, mit Schuss ab 18. Zum Testen, wieviel man trotzdem verträgt, ist Glühwein so ziemlich das Ungeeignetste. Die Frage lässt allerdings den Verdacht aufkommen, als hättest Du schon mal getestet.
Nur, wenn es sich nicht um ein verschreibungspflichtiges Medikament handelt. Ansonsten gilt, grünes Rezept ist für selbst zu bezahlende verschreibungspflichtige Medikamente, nur ein Vierteljahr gültig und nur einmalig zu benutzen, sofern nicht mehrere Verschreibungen ausgewiesen sind. Dauerrezept war einmal.