das ist doch mal ne einfache Aufgabe.

Da braucht man nichts zu rechnen, sondern das kann man einfach so aufschreiben. Mach Dir mal auf ein Papier 5 Felder für die 5 Stellen der Zahl.


"Hunderter ist fünf mal so groß wie der Zehner" --> d.h. wenn Du an die zweite Stelle von rechts eine 1 schreibst, dann kommt an die dritte eine 5, o.k. ? Versuche an die Zweite von rechts eine 2 zu schreiben, dann müßte an die dritte eine 10 hin, aber eine zweistellige Zahl kannst Du nicht auf eine Stelle schreiben, also bist Du hier fertig. --> __ __ 5 1 __

"der Tausender ist der 3. Teil des Einers" oder anders herum " der Einser ist drei mal der Tausender"

Also fangen wir an: eine 1 an die zweite Stelle von links, dann kommt eine 3 an die erste Stelle von rechts, klar ?

eine 2 an die zweite Stelle von links, dann kommt eine 6 an die erste Stelle von rechts, klar ?

eine 3 an die zweite Stelle von links, dann kommt eine 9 an die erste Stelle von rechts, klar ? anders geht nicht ! klar ?

Also haben wir : __ 1 5 1 3

__ 2 5 1 6

__ 3 5 1 9

Und jetzt können wir an die erste Stelle noch alle möglichen Zahlen von 1 bis 9 schreiben, das kannst Du aber jetzt allein machen. Das gibt 27 verschieden Lösungen.

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Natürlich darf er Dich anzeigen, die Frage ist nur was daraus wird. Ich darf Dich auch anzeigen, weil Du meinen Hund überfahren hast, nur leider kann ich es nicht beweisen.

Will sagen: Deine Frage scheint nicht zu lauten "Darf er mich anzeigen ...?" sondern "kann er mich dafür haftbar machen...". Aber das entscheidet ein Gericht, wenn es soweit kommt.

Nach meiner Meinung wird das als Unfall bewertet.

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Mach das. I

Ich habe nirgendwo den Schulstoff besser gelernt als beim Nachhilfe geben. Da man sich darauf konzentrieren muß, es so zu erklären, daß jemand mit Problemen es versteht, wird vieles erst wirklich klar, was man einfach nur so hingenommen hat.

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Wikipedia sagt:

Die Vollzeitschulpflicht erstreckt sich in der Regel auf neun Schulbesuchsjahre, in einigen Bundesländern bis zum Abschluss des zehnten Schulbesuchsjahres.

Die so genannte Berufsschulpflicht beginnt nach Ablauf der Vollzeitschulpflicht. In der Regel wird die Berufsschulpflicht mit dem Abschluss einer Berufsausbildung bzw. mit Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres enden. Die näheren Details zur Berufsschulpflicht unterscheiden sich hierbei in den einzelnen Bundesländern.

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Ich kann es rechnen, aber mache es nicht.

Aber ich sage es Dir wie es geht:

Es gibt die sogenannte Scheitelform einer Parabelgleichnug, die wird in der Schule im Unterricht erklärt worden sein und steht auch im Buch. Die wendest Du, indem Du die Koordinaten des Scheitelpuntes S einsetzt. Und dann ausmultiplizieren und umwandeln, daß die Funktionsgleichung so dasteht wie Du sie als Ziel schon angegeben hast.

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warum habt ihr euch angeschwiegen ?

Hättet übers Wetter, Schule, Freunde, Eltern, Taschengeld, Politik, Filme, Fernsehen, GuteFrage, Facebook, ...... reden können.

Man muß sich nicht gleich die ewige Liebe gestehen, wenn mal zusammen durch den Park geht.

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Frage ich mich auch!!!!

Die Flächenformel eines Dreiecks heißt:

Grundlinie mal Höhe dividiert durch 2

g * h /2

wo ist da noch eine kleine 2 ... oder meinst Du die unter dem Bruchstrich ??

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Ist eine Abzocke; lies mal hier:

http://forum.computerbetrug.de/threads/betrug-abzocke-mit-erhaltenen-sms.34371/

und an anderen Stellen googeln

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Einen Tag vor der Arbeit willst Du hier in GF Nachhilfe haben, in der das ganze Thema aufgerollt werden soll ?

Merkst Du nicht, daß da nicht geht ? Du brauchst ein besseres Konzept. z.B. Nachhilfe

Ich helfe gene bei mathem. Fragen und auch gern so, daß der Frager etwas davon hat und versteht wie es geht, aber Dein Anliegen ist viel zu groß für dieses Forum.

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auf keinen Fall unterschreiben !!!

Was soll das für einen Sinn haben eine Unterschrift zu bekommen für etwas was man nicht getan hat (Geld auszahlen und Unterlagen rausgeben) ? Ich sehe nur einen: denjenigen betrügen

Und was hat man ihr gesagt, was sie davon hat, wenn sie so etwas vorher unterschreibt ? alles sehr dubios

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da hilft nur: beschweren, beschweren, beschweren ... denen unablässig auf die Nerven gehen

Es gibt bei einer Stadt-/Kreisverwaltung meistens auch die Stelle eines Bürgerbeauftragten, an den man sich wenden kann, wenn man Problem mit der Verwaltung hat. Den einbinden.

Dann den Bürgermeister direkt anbsprechen, etc. Allen (freundlich aber bestimmt) auf die Nerven gehen, so daß sie schon mit den Augen rollen, wenn sie Dich sehen oder Deinen Namne hören ... dann machen sie auch was, wenn der Schmerz groß genug wird.

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Was meinst Du mit "darf" ?

Aus rein rechtlicher Sicht gibt es da keine Beschränkungen, ein Verein darf Verträge machen wie er will, allerdings muß das oberste Ziel weiterhin sein, die satzungsgemäßen Ziele zu erfüllen. Bei einem Sportverein ist dies den Sport auszuüben oder zu unterstützen. Es gibt genügend Sportvereine, die gar keine eigene Sportstätte haben und trotzdem sind sie vereinsrechtlich zugelassen. Da ich annehme, daß die Vermietung nur dazu dient, daß der Verein finanziell erhalten bleibt und seine sportlichen Ziele erfüllen kann, ist das unbedenklich.

Aus interner satzungrechtlicher Sicht kann das anders sein. Das kommt darauf an, wie die Satzung formuliert ist. Da mußt Du halt mal reinschauen.

Ein Verein ist immer eine gleichgesinnte (im Sinne des Vereinszieles - nicht allgemein) Gruppe von Menschen, die sich zusammengetan haben für ein gemeinsames Ziel und eine gemeinsame Vereinbarung (Satzung) getroffen haben. Wenn dabei einzelnen etwas nicht paßt, dann können sie es auf den Tisch und zur Diskussion bringen, dafür gibt es einen Vorstand, an den man es adressiert. Und wenn es etwas grundsätzliches ist, wie hier, dann sollte es an der jährlichen Mitgliedsversammlung diskutiert werden. Da würde ich an Deiner Stelle das Anliegen vorbringen, wenn Du meinst, daß die sportlichen Belange zu kurz kommen. Da kannst Du auch Anträge stellen und alle stimmen darüber ab. So sollte es in eionem gut organisierten Verein funktionieren.

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