Hallo,wir haben im Dezember 2016 eine Eigentumswohnung gekauft. Vom Makler wurden uns Protokolle der Eigentümerversammlungen ab 2014 bereitgestellt. Die Frage nach Protokollen vor 2014 blieb unbeantwortet (per E-Mail).Beim renovieren und abmontieren der alten Gardinenleisten fiel in einer Ecke des Erkers der Putz mit runter. Durch klopfen an der Decke konnte man einen großflächigen Hohlraum ausmachen, welchen wir repariert haben. Dieser Schaden sah jedoch eindeutig nach notdürftig repariertem Wasserschaden aus, sodass wir den Eigentümer über uns fragten ob ihm solch einer bekannt sei. Und tatsächlich wurde der Balkon welcher sich über dem Erker befindet wegen Wassereintritt ein paar Jahre zuvor komplett neu abgedichtet.Jetzt im Sommer mit den ersten Regenschauern bemerkten wir dass am Kabel der Hängeleuchte welche im Erker hängt Wasser herunterläuft. Nach abmontieren dieser kann man deutlich sehen dass Wasser aus einem Bohrloch (von Vorbesitzern gebohrt) tropft.Wir informierten die Hausverwaltung und auch den Eigentümer der über uns wohnt. Der Eigentümer stellte sich sofort quer und behauptete felsenfest dass das Wasser unmöglich von seinem Balkon kommen kann. Die Hausverwaltung beauftragte eine Firma (Schadensanierung) um die Sache zu begutachten. Der gute Mann kam auch prompt, jedoch nur mit einem Feuchtigkeitsmessgerät, um dann festzustellen dass die Decke tatsächlich feucht ist (wow). Aber er wolle mit dem über uns wohnenden Eigentümer einen Termin zwecks Besichtigung des Balkons machen.Auf den Termin angesprochen behauptet der Eigentümer er wurde nicht kontaktiert. Die Hausverwaltung kann den Eigentümer auch nicht telefonisch erreichen, weshalb man nun E-Mails verschickt hat. Ob diese beantwortet wurden weiss ich nicht.Auf Anfrage an die Hausverwaltung übersendete man uns die Eigentümerprotokolle vor 2014. Und siehe da, 2011 "Wassereintritt Erker Isolieren und Renovieren wird per Umlaufbeschluss ermittelt". Hier verstehe ich nicht warum über ein TOP nicht sofort abgestimmt wurde. In der Eigentümerversammlung 2012 wurde dann die Hausverwaltung bevollmächtigt eine Firma für die Sanierung zu beauftragen (Rechnung liegt vor). 2013 wurde dann aber nochmal darüber abgestimmt dass die Hausverwaltung eine Firma in der Nähe ermitteln soll die auf Abruf Messungen am Erker/Balkon durchführen kann.Seit ca. 1 Monat hängt ein Eimer an der Decke der das Wasser auffängt. Nun ist unsere Geduld am Ende. Wir wollen dass der Schaden schnellstmöglich repariert wird.Wie können wir nun weiter vorgehen? Makler verklagen weil er die Protokolle uns gegenüber unterschlagen hat? Vorbesitzer verklagen da der Schaden hätte bei der Besichtigung angezeigt werden müssen? Hausverwaltung mit Regressansprüchen drohen da sie einfach nicht zur Pötte kommt. Eigentümer über uns mit Schadensersatz drohen falls er nicht endlich eine Firma reinlässt?