Hallo,

meine Tochter wohnt in Hildesheim in einem Studentenwohnheim und hat über Vodafone einen 2-Jahresvertrag für Internet und Telefon teuer abgeschlossen.

Nun wird vom Studentenwohnheim über den Mietvertrag ! eine Internetverbindung verpflichtend eingeführt / angeschlossen. D. h. sie hat zwei Verträge.

Die Fa. Vodaphone hat ein Sonderkündigungsrecht nach einem Telefonat komplett ausgeschlossen, es würde nur gehen, wenn sie in das Ausland zieht, was sie ab Oktober 2021 vorhat. Aber dann bekommt sie auch kein BaföG mehr, wenn sie im Ausland wohnt, oder?

1.  Muss sie den Internetanschlussvertrag komplett 2 Jahre doppelt bezahlen und kann nichts kündigen? Obwohl das Studentenwohnheim einen Komplettvertrag

mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hat und es doch nicht sein kann,

dass dort zwei Anbieter in der WG angeschlossen sind (Steckdose einmal nur

vorhanden)... etc.

2.

Ist es echt nur möglich, einen Vertrag zu kündigen, wenn man Deutschland komplett verlässt? Reicht es nicht, wenn sie ab Juli 2021 bei uns zuhause wieder wohnt, wo es ja auch Internetanschluss etc. gibt und sie nichts weiter vom Vertrag/Internet braucht, um den Vertrag bei Vodephone kündigen zu können und aus dem Vertrag rauszukommen?

Kann das sein, es steht diesbzgl. nichts im Vertrag. Ich weiß nicht, ob das jetzt jemand verstanden hat, oder jemand helfen kann, aber ich wäre sehr dankbar für eine kleine Hilfe. Gruß

Soeben sagt mir jemand, der sich bei mir auskennt, dass der Vertrag bei Vodafone mit einer 50.000 er Leitung bei uns im Ort gar nicht angeboten bzw. in unserem Haus gar kein Kabelanschluss vorhanden ist, somit kann Vodafone also die Leistung nicht erbringen und es geht also mit Sonderkündigung, oder ? Wie seht ihr das, danke für eure Unterstützung.

LG Barbara