Ersatzfreiheitsstrafe angetreten, Kaution Hinterlegung noch möglich, trotz auf Bewährung u. noch ausstehenden Verhandlungen = kann man ihn noch rausholen?
Mein Freund sollte eine Geldstrafe zahlen, was er nicht tun konnte.
Deshalb bekam er nun die Ersatzfreiheitsstrafe.
Nun ist die Frage, ob man die Kaution für ihn noch hinterlegen kann, damit er wieder frei kommt.
Des Weiteren kommt hinzu, dass er bereits wegen einer anderen Straftat auf Bewährung ist und da auch noch zwei Anzeigen/Verhandlungen anstehen.
Hoffe, mir kann jemand helfen. Bitte nhr ernstgemeinte Antworten.
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