Hallo, ich würde gerne für eine längere Zeit ins Ausland und müsste mich dafür in Deutschland abmelden.
Ich weiß, dass man normalerweise seinen Mietvertrag auch dann behalten kann, aber wie ist das bei geförderten Sozialwohnungen geregelt?

Ich würde sie ungern kündigen, da ich nach meinem Aufenthalt wieder zurück in meine Wohnung möchte und es Jahre gedauert hat sie zu bekommen.

vielen Dank schon mal für die Hilfe.