Hallo zusammen,

ich habe auf einer Party den Laptop von einer bekannten kaputt gemacht, die Haftpflichtversicherung zahlt jetzt selbstverständlich nicht weil ich angegeben habe, dass ich alkoholisiert war. (blöd dass ich es angegeben habe aber ok - mit den Konsequenzen muss ich leben.)

Das Problem liegt jetzt hier: ich würde die Reparatur vom Laptop jetzt aus eigener Tasche zahlen, allerdings will die geschädigte, dass ich ihr den VOLLEN Kaufpreis in höhe von 500,00 € erstatte. Zur Info der Laptop ist im März diesen Jahres gekauft worden. Kann Sie von mir den Kaufpreis verlangen? Wenn ja, geht der Laptop dann in meinen besitzt über? Da ich ihn ja quasi ''erworben'' habe?