Ich weiß nicht wie die rechtliche Lage ist, aber maßgeblich ist doch der Wunsch des Auftaggebers, also des Kunden Deiner Zeitarbeitsfirma. Wenn denen der Urlaub im Mai nicht passt weil sie Dich dann brauchen, kann sich der Dienstleister doch nicht darüber hinwegsetzen. Bist Du da zwischen die Interssen-Fronten geraten ?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß Deien Firma sich im Recht befindet.
Oh und pass wg. dem Resturlaub auf, wie oben schon erwähnt, muß der bis 31.03. genommen worden sein, sonst kann er verfallen.
Hier noch ein Link:
http://www.focus.de/karriere/perspektiven/zeitarbeit/tid-6555/arbeitsrechtaid63093.html