Ist dieses Messer legal mitzuführen? Unschlüssiges Design?
Darf dieses Messer laut §42a Waffengesetz legal mitgeführt werden? Immerhin lässt es sich nur mit 2 Händen öffnen, die Klinge ist nur einseitig geschliffen und kürzer als 12,5cm. Bei diesem außergewöhnlichem Design lässt sich dieser Schutz der Klinge, der beim richtigen Öffnen des Messers zum Griff des Messers einhändig etwas nach unten schwingen, so dass man rein theoretisch jemanden mit der Klinge stechen könnte.. (siehe letztes Bild im Anhang).Für mich wäre es ein echt schönes und praktisches Werkzeug, ich bin 19 jahre alt und wohne in Hessen.
MfG
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