Antwort
Nein.
"Um die Polizei mit sogenannten Ordnungswidrigkeiten zu entlasten, sind verschiedene Aufgabenbereiche an das Ordnungsamt übertragen worden. Wie z.B. ruhestörender Lärm, falsches Parken u.v.m. Für Straftaten (Körperverletzung, Verkehrsunfälle, Diebstahl etc.) müssen die Damen und Herren des Ordnungsamtes die Polizei hinzuziehen, da ansonsten der Kompetenzbereich überschritten wird."