Ich hatte vor 2 wochen mit einem maedchen 16 aus meiner nachbarschaft sex. Natuerlich haben wir verhuetet, aber anscheinend hatte das fabrikat ein loch. Zum glueck ist sie fertig mitder schule, was bedeutet, dass niemand vonmeinem freundeskreis davon erfahren wird. Ich besuche die 11 klasse und wollte meinen werdegangeigentlich problemlos fortsetzen. Ich will ausserdem nichts mit ihrund dem kind zu tun haben... so herzlos das auch klingen mag...ich habe auf der bank ein erbe von 300000 euro. Meine frage waere also, wie der gesetzgeber in solchen faellen entscheidet. Muss ich also obwohl ich noch kein einkommen habe, sobald ich 18 bin monatlich unterhalt zahlen unddamit einen teil des geldes abtreten? Und sollte ich mir eventuell sogar einen anwalt besorgen, damit ich von all dem fern bleibe?